§ 1 Geltungsbereich
Die Benutzungsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Betreiber und den Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen dem Betreiber und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt der Betreiber nicht an, es sei denn, sie stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer und Kartenerwerber bekannt zu geben und in den Vertrag mit ihm einzubeziehen.
§ 2 Eintrittskarten
Die vom Kunden erworbene Eintrittskarte berechtigt lediglich und ausschließlich zum Besuch der darauf ausgedruckten Vorstellung zum angegebenen Termin. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die vom Betreiber ausgestellten Eintrittskarten. Weitere Leistungen sind, soweit nicht auf der Karte vermerkt, auch nicht im Kartenpreis enthalten.
Reservierte Karten müssen bis spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn an der Kinokasse bezahlt und abgeholt worden sein. Erfüllungsansprüche aus Kartenreservierungen verfallen, die zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst wurden. Der Betreiber des Filmtheaters ist berechtigt, über die entsprechenden Sitzplätze im freien Verkauf zu verfügen und behält sich vor, Schadensersatz wegen Nichterfüllung dann zu verlangen, wenn eine Karte für eine bestimmte Vorstellung reserviert, indes nicht eingelöst wurde, so dass andere Interessenten und Besucher für diese Vorstellung abgewiesen wurden.
Im Vorverkauf oder im Verkauf erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Eine Erstattung des Kaufpreises, eine Gutschrift oder eine sonstige Erstattung ist ausgeschlossen.
Mit Beginn des Hauptfilms verfällt der Anspruch des Besuchers auf Zuteilung des gemäß Eintrittskarte vorgesehenen Sitzplatzes. Der Besucher hat dann lediglich einen Anspruch auf Zuweisung eines nicht belegten, anderweitigen Sitzplatzes. Bei Verlust der Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.
§ 3 Prüfungspflichten des Kunden; Zahlung; Eigentumsvorbehalt
Wechselgeld und Eintrittskarten sind umgehend nach Erhalt auf Korrektheit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.
Eintrittskarten können nur in Euro bezahlt werden. Bei Bezahlung in bar ist das Kassenpersonal berechtigt, die Annahme von 1- und 2-Cent-Stücken im Betrag von mehr als 10 Cent und 5-Cent-Stücken im Betrag von mehr als 30 Cent zu verweigern. Beschädigte, beschriftete oder anderweitig veränderte Geldscheine oder Münzen werden nicht angenommen. Die Eintrittskarten bleiben bis zu vollständigen Bezahlung des Rechnungsendbetrages das Eigentum des Betreibers.
§ 4 Haftung des Betreibers
Der Betreiber haftet weder für abhanden gekommene Garderobe, noch für abhanden gekommene oder verlorene Wertgegenstände. Es wird vereinbart, dass der Betreiber diesbezüglich keine Obhutsverpflichtungen übernimmt.
Für Schäden, die durch Dritte (insbesondere andere Besucher) verursacht werden, haftet der Betreiber nicht, es sei denn, ihm fällt selbst grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.
Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern sie, ihr gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
Schadensersatzansprüche des Kunden aus Haupt- und Nebenpflichtverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung gegen den Betreiber sind ausgeschlossen, soweit er, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbare Schadens beschränkt.
Kinoprogramm-Änderungen sind nicht beabsichtigt, aber möglich. Ein Schadensersatzanspruch bei Abänderung des Programms und Nichtzeigen eines bestimmten im Programm abgedruckten Films gleich welcher Art ist ausgeschlossen. Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen) haftet nicht der Betreiber, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
§ 5 Verbotenes Verhalten der Kunden/Kinobesucher
Das Fotografieren, Film-, Video- oder Tonaufzeichnen während der Vorstellung sind aus urheberrechtlichen Gründen (§§ 16, 75, 81 Urhebergesetz) untersagt.
Der Zutritt zum Kino kann verweigert werden, wenn Anlass zu der Befürchtung besteht, dass der Betroffene den Vorstellungsablauf oder den allgemeinen Geschäftsbetrieb stören oder andere Besucher belästigen wird, insbesondere alkoholisiert oder ersichtlich Drogen beeinflusst ist.
§ 6 Hausverweis und Hausverbot
Bei Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen der §§ 5 und 6 ist das Hauspersonal berechtigt, den jeweiligen Besucher des Hauses zu verweisen.
Der Betreiber ist berechtigt, unbeschadet seiner sonstigen Rechte, im Falle erheblicher oder wiederholter Störungen und Verstöße gegen diese Bestimmungen im Einzelfall ein Hausverbot zu erteilen.
§ 7 Regelungen zum Datenschutz
Regelungen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
§ 8 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Düsseldorf, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Düsseldorf.
Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen Bestimmung die gesetzliche Bestimmung.
§ 9 Stempelkarten / Filmpass
Stempelkarten und Filmpässe werden dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt, Eigentümer bleibt jedoch das Kino. Bei Missbrauch oder Ablauf kann der Filmpass oder die Stempelkarte vom Kino jederzeit eingezogen werden. Stempelkarten und Filmpässe verlieren sofern keine andere Gültigkeit angegeben, spätestens 3 Jahren nach dem ersten Stempel ihre Gültigkeit (§ 195 BGB). Eine Übertragung ist nicht möglich, eine Auszahlung ist ausgeschlossen.
§ 10 Mobiltelefone und sonstige Kommunikationsgeräte
Mobiltelefone und sonstige Kommunikationsgeräte müssen im Kinosaal ausgeschaltet oder auf Lautlos geschaltet sein.
§ 11 Missbrauch
Die Altersfreigabe der Filme (FSK) ist bei Kartenkauf dringend zu beachten und wird am Einlass des Kinos überprüft. Sollten für Personen Karten gekauft worden sein, deren Alter unter der jeweiligen FSK Freigabe des Filmes liegt, wird der Zugang zur Filmveranstaltung verwehrt. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 je Karte fällig. Die FSK Altersangabe ist auch im Beisein einer personensorgeberechtigten Person zu beachten.
Sollten missbräuchlich altersbedingt ermäßigte Karten (z.B. „Kinder unter 12 Jahre“) gekauft werden, obwohl das Alter über 12 Jahren liegt, ist die Differenz zum Normalpreis zu zahlen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von € 5,00 je Karte fällig.
Cine Chiemgau GmbH Stand: Mai 2014
Erleben Sie Filmgenuss und einen aktionreichen Tag für die ganze Familie bei uns im Cine Chiemgau Traunreut!
Traunring 4, 83301 Traunreut